PRODUKTE

Alle Leistungen im Überblick

Feuerlöscher  -  Wandhydranten  -  Brandmeldeanlage  -  Steigleitungen  -  Brandabschottungen  -  Rauchwarnmelder  -  RWA-Anlagen  -  Beschilderungen  - 
Flucht- und Rettungspläne / Feuerwehrpläne - Brandschutztüren


Feuerlöscher

Feuerlöscher

Einsatz optimaler Handfeuerlöscher

Handfeuerlöscher, nicht schwerer als 20 Kilogramm, können bei richtiger Anwendung Klein- und Entstehungsbrände schnell bekämpfen. Jeder Brand kann schnell wachsen, deswegen gilt: Je schneller er bekämpft wird, desto geringer sind die Folgen. Mit Handfeuerlöschern können Leben gerettet und Sachschäden vermindert werden. Die kompakten Geräte sind mit Löschmitteln gefüllt, die dem Einsatzzweck entsprechen müssen. Es hängt von den Gefahren vor Ort ab, welche Feuerlöscher mit welchen Löschmitteln bereitgehalten werden sollten. Je nach örtlicher Risikolage werden mögliche Gefahrenzonen und Brände in Brandklassen eingeteilt, um Löschmittel und Folgerisiken unterscheiden zu können. In privaten Haushalten sind Feuerlöscher meist mit ABC-Pulver gefüllt, das drei verschiedene Brandklassen wirksam bekämpfen kann. Das ist aber nicht die beste Wahl, weil infolge der verbundenen Staubentwicklung beim Einsatz auch vom Brand gar nicht betroffene Bereiche beschädigt werden können. Wir empfehlen deshalb unserer Kunden im Haushalt den Einsatz von Schaumlöschern. Sie haben zunächst den Vorteil, dass der entstehende Druck geringer ist als bei Pulverlöschern und deshalb auch von Laien besser zu handhaben ist. Weiterhin erzeugt der Schaumlöscher keine Schäden, sondern nur Nässe, wo er eingesetzt wird. Wir beraten Sie gerne als Spezialisten beim Kauf und der Anbringung der richtigen Feuerlöscher für Ihren Haushalt oder Gewerbebetrieb. Für beide Bereiche bieten wir die passenden Geräte. Für die Industrie haben wir auch fahrbare Löscher mit großem Löschvolumen im Sortiment. Zudem bieten wir regelmäßig Brandschutztrainings an.

Feuerlöscher

Schaumkartuschenlöscher

Inhalt: Wasser-Schaummittelgemisch

Brandklasse: A, B

Geeignet für: Feste und Flüssige oder flüssigwerdende Stoffe ( Holz, Papier, Heizöl, Benzin, Wachse usw. )

Besondere Empfehlung: Ideal für Wohnungen Büros da hier nach dem Löschvorgang das Schaummittel leicht aufgewischt werden kann. Sehr umweltfreundlich, siehe hierzu auch unseren Flyer.

Feuerlöscher

Pulverlöscher

Inhalt: 6, 9 oder 12 kg möglich

Brandklasse: A, B, C

Geeignet für: Feste und Flüssige oder flüssigwerdende Stoffe, Gase ( Holz, Papier, Heizöl, Benzin, Wachse, Gasförmige Stoffe )

Besondere Empfehlung: Ideal für den Aussenbereich in dem mit frost zu rechnen ist.

Feuerlöscher

CO2 5KG

Inhalt: 5 KG CO2

Brandklasse: B

Geeignet für: Flüssige oder flüssigwerdende Stoffe ( Heizöl, Benzin, Wachse usw. )

Besondere Empfehlung: Ideal für Schaltanlagen, Schaltschränke, Kopierer, Drucker usw. Absolutes Rückstandsloses löschen, das Löschgas verflüchtigt sich nach dem Löschvorgang

Feuerlöscher

CO2 5KG

Inhalt: 2 KG CO2

Brandklasse: B

Geeignet für: Flüssige oder flüssigwerdende Stoffe ( Heizöl, Benzin, Wachse usw. )

Besondere Empfehlung: Ideal für Schaltanlagen, Schaltschränke, Kopierer, Drucker usw. Absolutes Rückstandsloses löschen, das Löschgas verflüchtigt sich nach dem Löschvorgang

Fahrbare Feuerlöscher

Feuerlöscher
Feuerlöscher
Feuerlöscher
Feuerlöscher

Wandhydranten

Wandhydranten DIN EN 671-3 und DIN 14462

Wandhydranten sind als Quelle für Löschwasser in Gebäuden nach DIN Normen fest verbaut. Sie dienen der Brandbekämpfung in öffentlichen und betrieblichen Objekten. Diese Wandhydranten können von Laien des Typs S zur Selbsthilfe, aber auch von der Feuerwehr als Typ F genutzt werden.

CFPA Europe

Notwendige Eigenschaften der Wandhydranten:

Zum Schutz der Menschen und der Umwelt muss das Löschwasser Trinkwasserqualität haben. Brandschutztechnische Vorgaben sind zu beachten. So benötigt etwa die Feuerwehr hohen Wasserdruck, die Trinkwasserlieferanten liefern aber mit niedrigem Druck an. Deshalb müssen vor der Installation in einem detaillierten Brandschutzkonzept Einzelheiten festgelegt werden.

Wandhydrant Typ S (Selbsthilfewandhydrant):

Der Selbsthilfewandhydrant, der nur von Laien genutzt wird, wird auch Typ S für Selbsthilfe genannt. Brände werden hier in der Entstehungsphase bekämpft. Diese Hydranten dürfen direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden. Mindestanforderungen sind hier eine Löschwassermenge von 24 Litern je Minute bei einem Druck von 2 bar. Die gleichzeitige Nutzung von mindestens 2 Hydranten muss möglich sein, ohne dass diese Werte beeinträchtigt werden.

Wandhydrant Typ F (Kombinationswandhydrant):

Wenn von der Bauaufsicht im vorbeugenden Brandschutz eine Wandhydrantenanlage vorgeschrieben wird, muss bei der Planung der Anlage eine Auslegung der Nutzung auch durch die Feuerwehr bei entsprechender Wasserleistung beachtet werden. Es ist geregelt, dass beim Durchfluss von 3 x 100 Litern je Minute ein Fließdruck von 3 bar gewährleistet sein muss. So ist der gleichzeitige Einsatz von drei C-Rohren durch die Feuerwehr möglich. Der Einsatz von Nichttrinkwasser oder die Zugabe von Löschmittelzusätzen darf nur erfolgen, wenn durch Vorlagebehälter das System vom Trinkwassersystem streng getrennt ist. Diese Vorlagebehälter müssen freien Auslauf und Pumpenanlagen nach DIN besitzen. Der Betreiber hat die Verantwortung für die Trinkwasserqualität und die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Dies ist in der Regel durch jährliche Wartung und Instandhaltung zu gewährleisten, für die der Betreiber sorgen muss.

In all diesen Fragen beraten wir Sie gerne im Detail. Brände werden meist durch unzureichenden Brandschutz verursacht. Durch optimalen Brandschutz können die Risiken systematisch reduziert werden.

Einteilung von Löschwassereinrichtungen und deren vorgeschriebenen Prüffristen:


  • Löschwasserleitung "trocken" Prüfung längstens alle 2 Jahre
  • Löschwasserleitung "nass" Prüfung: jährlich
  • Löschwasserleitung "nass/trocken" Prüfung: jährlich
  • Wandhydranten Typ F Prüfung: jährlich
  • Wandhydranten Typ S Prüfung: jährlich

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlage

Kontaktierung technischer Einrichtungen


  • Weiterleitung einer Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle zur Alamierung der örtlichen Feuerwehr
  • Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt
  • Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes
  • Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen
  • Ansteuerung von Aufzügen
  • Schließen von Feuerschutzabschlüssen
  • Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage

Im vorbeugenden Brandschutz spielen Brandmeldeanlagen eine entscheidende Rolle. Diese Anlagen sorgen dafür, dass Brände auch dann bemerkt werden, wenn keine Personen vor Ort sind. Dadurch können Personen zur Brandbekämpfung alarmiert und automatische Reaktionen ausgelöst werden. So wächst die Chance, dass Brände schon in der Entstehungsphase vor einer Eskalation unter Kontrolle gebracht werden können. Die automatische Alarmauslösung kann besonders in Bereichen, in denen Personen schlafen, wie zum Beispiel Hotels, die betroffenen Personen schützen. Techniken zur Verhinderung von Fehlalarmen werden heute ständig intelligenter. Dabei werden Algorithmen implementiert, die es überprüfbar machen, ob eine Sensorenmeldung glaubwürdig ist oder nicht. Es verbleibt allerdings das Risiko einer böswilligen Falschauslösung. Die Anlagen verwenden Brandmelder mit unterschiedlichen Sensoren, um Rauch, Temperatur, Flammen etc. festzustellen. Anschließend erhält die Anlage Signale von Sensoren bzw. Brandmeldern, wertet diese aus und reagiert. Die Anlage kann so andere Anlagen ansteuern und Reaktionen auslösen. Nach einer internen Alarmierung können Fehlalarme ausgeschlossen werden. Die Brandmeldung kann über eine Leitzentrale an die Feuerwehr weiter geleitet werden. Evakuierungen können ausgelöst, Rauchableitungseinrichtungen geöffnet und Feuerschutzabschlüsse geschlossen werden. Fahrstuhlleitzentralen können angesteuert und Objektlöschanlagen, wie etwa eine CO2-Löschanlage, ausgelöst werden.

Brandmeldeanlagen sind in Gebäuden mit besonders hohem Gefahrenpotenzial zu installieren. Dazu zählen zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Lehr- und Lerneinrichtungen, gewerbliche Gebäude, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Das Bauordnungsrecht regelt exakt, wann eine auf die Feuerwehr aufgeschaltete Anlage einzubauen ist. Die Bauaufsicht kann den Einbau zur Bedingung für die Erteilung einer Baugenehmigung machen. Grundlagen dafür sind in der DIN geregelt. Es ist auch möglich, dass eine solche Anlage zur Begrenzung von Versicherungsprämien durch die Versicherung gefordert wird. Dies ist in VDS-Vorschriften im Detail festgelegt. In allen Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern vorgeschrieben. Diese kleinen Rauchmeldeanlagen stellen Rauch fest und lösen dann örtlich Alarm aus. Einzig in Sachsen beschränkt sich diese Pflicht mit Stand von 2018 auf Neubauten.

Steigleitungen

Trockene Steigleitungen zur Nutzung durch die Feuerwehr: Diese Steigleitungen, positioniert meist im Eingangsbereich, dienen der Einspeisung von Löschwasser durch die Feuerwehr. Das Wasser wird dann durch die Leitung vertikal verteilt und kann vermittels spezieller Armaturen auf den Stockwerken entnommen werden. Dort, wo die Leitung endet, muss ein Be- und Entlüfter gesetzt werden. So können sogenannte Druckschläge aufgefangen werden. Die Dimensionierung dieser Leitungen ist in DIN-Normen geregelt.

Steigleitung

Trocken-Nasse Steigleitungen:
Bei diesen Leitungen wird die Flutung der Leitung aus Füllstationen durch Kontakte an Wandhydranten, die auch Laien nutzen können, ausgelöst. Solche Leitungen werden dort eingesetzt, wo aufgrund von Frostgefahr keine bereits gefüllten Leitungen verwendet werden können. Die Füllung der Leitung muss sehr schnell geschehen, was bei großen Baumaßnahmen schwierig sein kann. Dennoch sind solche Leitungen in vielen Fällen der richtige Kompromiss, um einerseits der Frostgefahr vorzubeugen, andererseits aber die schnelle Einsatzfähigkeit der Steigleitungen zu gewährleisten. Die Dimensionierung wird je Objekt berechnet, damit vorgegebene Wassermengen und Drücke erreicht werden können. Hier gibt es Unterschiede je nachdem, ob die Leitung durch Laien (Typ S) oder durch die Feuerwehr (Typ F) genutzt werden sollen. Beim Typ S müssen je Minute 48 Liter fließen können, beim Typ F sind aber 380 Liter erforderlich.

Nasse Steigleitungen:
Nasse Steigleitungen können durch Laien genutzt werden. In den Stockwerken, die durch die Steigleitungen verbunden sind, befinden sich dann Wandhydrantenanlagen. Die Leitungen sind dauerhaft mit Wasser befüllt, so muss nicht erst bei Auslösung eine Befüllung durch den Hydranten erfolgen. Feuerlöschpumpen sorgen für den erforderlichen Druck an den Wandhydrantenschränken. Diese Leitungen können aber nur zum Einsatz kommen, wenn keine Frostgefahr herrscht. Das kann grundsätzlich durch umfassende bauliche Maßnahmen erreicht werden, gestaltet sich aber manchmal sehr aufwendig. Außerdem ist die Trennung von Trink- und Löschwasser erforderlich, weil das in den Steigleitungen stagnierende Wasser verkeimen kann. Dann besteht die Gefahr, dass bei Druckabfall verkeimtes Wasser zurück in die Trinkwasserversorgung läuft. Deshalb wird die Steigleitung durch einen Vorlagebehälter gesichert, der diesen Effekt verhindert.Steigleitungen dienen im Brandschutz zur Verteilung von Löschwasser in der Vertikalen auf die verschiedenen Geschosse. Es werden Leitungen unterschieden, die nur von der Feuerwehr genutzt werden von solchen, die auch Laien dienen können. Gerne werden wir für Sie beratend und planend tätig, um mit Ihnen gemeinsam zu ermitteln, welche Lösung für Ihr Objekt die richtige ist. Sprechen Sie uns an, um von unseren umfassenden Kenntnissen zu profitieren.

Brandabschottung

Ein bewährtes und besonders wirksames Mittel des vorbeugenden Brandschutzes sind Brandabschottungen. Sie sind dafür zuständig, im Brandfalle die Ausbreitung giftiger Gase und des Rauchs zu verhindern. Diese Brandabschottungen sind gegen Feuer widerstandsfähige Bauteile. Sie unterteilen verschiedene Bereiche eines Gebäudes in verschiedene Brandabschnitte, indem sie die Räume durch besondere bauliche Maßnahmen, die Abschottungen, in brandschutzmäßig getrennte Bereiche unterteilen. Diese Unterteilung kann durch Leitungsdurchführungen wie Kabel, Rohre und Lüftungskanäle, aber auch durch Durchbrüche geschehen.


Sie werden durch die Brandabschottungen im Brandfalle verschlossen, sodass eine Rauchausbreitung oder eine Ausbreitung der dadurch entstehenden giftigen Gase in Bereiche außerhalb des Brandraumes für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich ist. Der Zeitraum, in dem diese Isolation halten muss, wird fest definiert.

Brandabschottung

Für die Schaffung von Brandabschottungen gibt es viele verschiedene Varianten. Unverzichtbar ist es, frühzeitig in jedem Bau- oder Umbauprojekt mit der Planung der Brandabschottungen zu beginnen, damit daraus abzuleitende Folgen für andere Bauteile und Baustrukturen rechtzeitig erkannt werden können. Dabei ist die enge Kooperation zwischen der für den Brandschutz zuständigen Fachfirma einerseits und den in den verschiedenen Baugewerken tätigen Firmen andererseits von hoher Bedeutung, um Fehlplanungen und unnötige Kosten zu verhindern.

Rauchwarnmelder

Rauchmelder

Des Nachts herrschen besondere Risiken für die Ausbreitung von Bränden. In vielen Gewerbegebäuden ist niemand anwesend, in den Wohngebäuden wird geschlafen und der Geruchssinn schläft gleich mit. Wenn es dann einmal brennt, ist das Risiko hoch, dass der Brand von den Menschen erst dann bemerkt wird, wenn es zu spät ist. Deshalb sind die seit Kurzem in den meisten Bundesländern vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in allen Wohngebäuden zwingend. Schon manches Mal haben diese Geräte Leben gerettet, denn sie alarmieren die Bewohner und machen so eine rechtzeitige Flucht und Rettung möglich. Brandmelder lösen im Falle eines Brandes in Einrichtungen öffentlicher oder privater Art Alarm aus. Automatische Brandmelder erkennen den Brand über Sensoren im Gegensatz zu manuellen Geräten, die von Menschen bedient werden.

Je nach Gebäude lösen diese Geräte eine Kette aus, die vom Wecken und Alarmieren der Menschen über die Einleitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen bis hin zur Alarmierung von Sicherheitspersonal oder direkt der Feuerwehr reichen. Gerade weil sich die Menschen nun auf diese Geräte verlassen, sind ihre Qualität und Lebensdauer von hoher Bedeutung. Wir verkaufen deshalb ausschließlich Geräte, die über die besten Zertifizierungen verfügen. Ein gutes Zeugnis für jeden Rauchwarnmelder ist das VDS-Siegel der renommierten VdS Schadenverhütung GmbH, ohne dass wir keinen Melder in unser Programm aufnehmen. Die Geräte erhalten das Siegel nur nach umfänglichen Dauertests. Weiterhin verlangen wir von den Meldern die Einhaltung mehrerer DIN-Normen wie der Gerätenorm DIN EN 14604 und DIN 14676, die vor allem den Einbau regelt. Richtlinien wie die vfdb 14-01 & Q Qualifizierung regeln verschärfte mechanische und andere Anforderungen. So garantiert dieses Q Siegel die Qualität von hochwertigen Geräten, die besonders für den Langzeiteinsatz geeignet sind. Diese hochwertigen Geräte erhalten Sie von Brandschutz Häckert. Lassen Sie sich dazu beraten, wie viele und welche Geräte an welchen Orten in Ihrem Gebäude installiert werden sollten.

RWA-Anlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) RWA-Anlagen sind wie alle Einrichtungen im vorbeugenden Brandschutz im Ernstfall Retter von Menschenleben. Sie führen den Brandrauch und die Brandwärme auf dem schnellsten Wege nach außerhalb des betroffenen Gebäudes, das über solche Anlagen verfügt, meist über das Dach. Auf Flachdächern können die RWA zum Beispiel in Form von Lichtkuppeln aufgebaut werden, bei Steildächern werden sie in unter der Decke befindlichen Seitenfenstern verbaut. Eine solche Anlage besteht aus Rauch- und Wärmeabzugsgeräten in einzelnen Gebäudesektoren, die über Leitungen miteinander verbunden sind.

RWA-Anlage
RWA-Anlage

Die Anlagen gehen teilweise automatisch im Brandfalle in Betrieb. Weiterhin gehören Auslöseelemente und Bedienelemente, eine Energiezufuhr, eine Luftzuführungsanlage und in großen Räumen auch Rauchschürzen zur Anlage. Die Rauchschürze wird im Brandfall ausgefahren und fängt Rauch ein. Die RWA erhalten insbesondere am Boden weitgehend rauchfreie Zonen. Besonders wichtig ist es, die Rettungswege wie Treppenhäuser möglichst lange rauchfrei zu halten. Entsprechende Forderungen stellen je nach Gebäude die Landesbauordnungen insbesondere für die Treppenhäuser. Auslöseanlagen, die im Brandfalle die RWA in Betrieb nehmen, sind am Treppenbeginn, in jedem dritten Stockwerk und am Treppenende einzubauen. RWA-Anlagen können von uns bezogen werden, lassen Sie sich beraten. Allgemein verständliche Zeichenbilder, sogenannte Piktogramme, werden im Brandschutz als Zeichen zur Signalisierung wichtiger Informationen verwendet. Sie müssen im Alarmzustand in der Regel aufgeregten Personen klare und verständliche Anweisungen geben. Die Zeichen sind von Experten getestet und nach DIN-Norm DIN EN ISO 7010 verfasst. Diese DIN-Norm ist europäisch einheitlich abgestimmt.

Die weißen Signale befinden sich auf einem roten Hintergrund. Die rechteckigen Schilder führen überwiegend zu Brandmeldern und Brandbekämpfungsmitteln. Sie werden vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzt. Die Piktogramme dienen auch der Unfallverhütung und können mit Richtungsschildern, die alleinstehend unzulässig sind, kombiniert werden. Einzelheiten bestimmt die technische Regel ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Alle notwendigen Piktogramme sind bei Brandschutz Häckert erhältlich.

Beschilderungen

Allgemein verständliche Zeichenbilder, sogenannte Piktogramme, werden im Brandschutz als Zeichen zur Signalisierung wichtiger Informationen verwendet. Sie müssen im Alarmzustand in der Regel aufgeregten Personen klare und verständliche Anweisungen geben. Die Zeichen sind von Experten getestet und nach DIN-Norm DIN EN ISO 7010 verfasst. Diese DIN-Norm ist europäisch einheitlich abgestimmt. Die weißen Signale befinden sich auf einem roten Hintergrund. Die rechteckigen Schilder führen überwiegend zu Brandmeldern und Brandbekämpfungsmitteln. Sie werden vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzt. Die Piktogramme dienen auch der Unfallverhütung und können mit Richtungsschildern, die alleinstehend unzulässig sind, kombiniert werden. Einzelheiten bestimmt die technische Regel ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Alle notwendigen Piktogramme sind bei Brandschutz Häckert erhältlich.

Beschilderung

Richtungsangabe

Beschilderung

Richtungsangabe

Beschilderung

Löschschlauch

Beschilderung

Richtungsangabe

Beschilderung

Feuerlöscher

Beschilderung

Brandmeldetelefon

Beschilderung

Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung

Beschilderung

Brandmelder

Flucht- und Rettungspläne / Feuerwehrpläne

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein:


  • Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Notausgänge
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste- Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschschläuche
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage
  • Standort des Betrachters
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes
Fluchtplan

Feuerwehrpläne enthalten Informationen über besondere Brandrisiken und Besonderheiten auf dem Gelände. Sie dienen zur Information der Feuerwehr und werden auch bei dieser eingelagert bzw. für den Alarmfall bereitgehalten. Sie enthalten auch genaue Angaben über das Objekt, einen Lageplan, Pläne der einzelnen Stockwerke und Informationen über schnelle Möglichkeiten der Brandbekämpfung. Der genaue Inhalt und die Form der Pläne sind in den DIN Normen 14095 und DIN 14034-6 geregelt. Die zu verwendenden Symbole sind in der technischen Regel ASR A1.3 festgelegt. Fluchtwegssignale und Rettungspläne zeigen in öffentlichen und gewerblichen Objekten an, wo sich die nächsten Fluchtwege in das Freie befinden. Sie sorgen dafür, dass im Alarmfalle alle Personen klare Informationen erhalten, wohin sie fliehen sollten. Die Pläne enthalten auch Informationen über Einzelheiten der Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen im Gebäude. Form und Inhalt der Pläne sind in den DIN-Normen DIN ISO 23 601, 7010-2012 und 4844-2 2012 geregelt. Der Plan kommt mit wenig Worten aus und stützt sich vor allem auf Piktogramme und Zeichnungen. Je besser er verfasst ist, desto besser hilft er im Alarmfalle den betroffenen Personen und wird selbst zum Teil des Brandschutzes. Selbst Verhaltensregeln werden überwiegend optisch kommuniziert und orientieren sich an der Brandschutzordnung, die sich im Teil Eins an die Öffentlichkeit im Gebäude richtet. Die Pläne müssen der wachsenden Internationalisierung Rechnung tragen. Das bedeutet, dass die Grundlagen dieser Sicherheitskommunikation international koordiniert sind. In öffentlichen Gebäuden ist es sinnvoll, dass die Pläne mehrsprachig formuliert sind, was im Einzelnen von Lage und Funktion des Gebäudes abhängt.

Ein Beispiel dafür ist eine Großstadtklinik. Die Pläne enthalten auch Informationen zum notwendigen Verhalten im Alarmfalle und weisen den Weg zur Rettung im Freien oder an anderen Orten. Der Plan muss an gut sichtbaren und hochfrequentierten Plätzen innerhalb des Gebäudes angebracht werden. Zu solchen Orten zählen typischerweise zum Beispiel Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Flure und Versammlungsorte. Sowohl Feuerpläne als auch die Flucht- und Rettungspläne, die sich an die Öffentlichkeit der Betriebsangehörigen und der Besucher richten, müssen regelmäßig auf ihre fortdauernde Richtigkeit überprüft werden. Oft treten im Gebäude Veränderungen ein, die in die Pläne eingearbeitet werden müssen. Auch die äußere Form der Pläne hinsichtlich ihrer Lesbarkeit ist zu überwachen. Wenn die besondere Lage und Art der Gebäude es erfordern, besteht nach $ 4 der Arbeitsstättenverordnung eine Verpflichtung dazu, derartige Flucht- und Rettungspläne anzubringen und zu pflegen. Die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 machen Vorgaben zur Art der Darstellung von Sachverhalten innerhalb der Pläne. Auch die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen geben Hinweise dazu.

Brandschutztüren

Brandschutztür
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