AUSBILDUNG

Brandschutztraining für den
Ernstfall

Brandübung

Die meisten Menschen haben noch keinen Brand erlebt und jeder wünscht sich, dass es so bleibt. Dennoch ist es wichtig darauf vorbereitet zu sein, was zu tun ist, wenn ein Brand ausbricht. Denn schnelles und überlegtes Handeln kann den Brandherd eindämmen und am Ende sogar Menschenleben retten. Deswegen ist es gesetzlich vorgesehen, dass es in jedem Betrieb einen Brandschutzbeauftragten gibt, der sich mit dem Brandschutzmanagement auskennt und auch andere Mitarbeiter im Ernstfall instruieren kann. Darüber hinaus sollten die Mitarbeiter wissen, wo die Feuerlöscher und die Brandmeldeanlagen angebracht sind. Auch der Umgang mit Feuerlöschern sollte regelmäßig geübt werden, denn im Ernstfall muss alles schnell gehen. Das Team der Brandschutz Häckert GmbH in Großostheim übernimmt gern in Ihrem Unternehmen die Schulung der Mitarbeiter und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Um sicherzugehen, sollte einmal jährlich eine Schulung zum Thema Brandschutz stattfinden, um vergessenes Wissen aufzufrischen und über eventuelle Veränderungen zu informieren. Bei der Schulung werden Übungen zur Handhabung von Feuerlöschern absolviert, Fluchtwege besprochen und das sonstige Verhalten im Brandfall trainiert. Wenden Sie sich an die Fachleute für Brandschutz und vereinbaren Sie einen Termin zur Brandschutzhelferschulung, um Ihr Team für den Ernstfall gut gerüstet zu wissen. Die Mitarbeiter der Brandschutz Häckert GmbH kommen gern zu Ihnen.

Theoretischer Unterricht:


  • Vorbeugender Betrieblicher Brandschutz
  • Abwehrender Betrieblicher Brandschutz

Brandschutztraining praktisch:



  • richtige Handhabung Feuerlöscher am Simulationsgerät
  • Fire Trainer inkl. Fettexplosion Computerbrand
  • Papierkorbbrand & Flächenbrand

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden:


  • Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
  • Unfallverhütungsvorschriften Grundsätze der Prävention: A 1 § 4 & § 22
  • Brandbekämpfung im Kleinbetrieb : DGUV 205-023
  • Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: DGUV 205-023
  • Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern:ASR 2.2
  • Arbeitsstätten- Richtlinie Feuerlöscheinrichtung: ASR 13/6.2
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