BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

Der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen

Tätigkeiten im Überblick 


  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweiseungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnung und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisiert veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
CFPA Europe

Am besten wird der betriebliche vorbeugende Brandschutz durch einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten gewährleistet. Für manche Unternehmen und Objekte wie zum Beispiel für Hochhäuser ist die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, immer jedoch mehr als sinnvoll. Häufiger wird die Ernennung von Brandschutzbeauftragten in Baugenehmigungen verlangt. Auch im Zusammenhang mit der Festlegung von Versicherungsprämien kann die Bestellung von Brandschutzbeauftragten mit der Versicherung vereinbart werden. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann optimal durch die Beauftragung einer externen Stelle umgesetzt werden. So können zum Beispiel wir von der Firma Brandschutz Häckert Ihre Brandschutzbeauftragten sein. Gerne nennen wir Ihnen Referenzen. Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten kann Vorteile haben, weil die Kosten für dessen Ausbildung und Weiterbildung nicht von einem Betrieb allein getragen werden müssen. Meist bestehen betriebsintern nicht die Kompetenzen, um solche Ausbildungen zu organisieren.

Zertifikat VdS

Je nach Größe eines Betriebes wird es in unterschiedlichen Abteilungen Verantwortliche für den Brandschutz geben, für die der Brandschutzbeauftragte der zentrale Ansprechpartner ist. Auch das Management kann sich jederzeit an den Brandschutzbeauftragten wenden. Er trägt in der Regel als Stabsstelle zentrale Verantwortung, wirkt aber beratend und koordinierend und nur selten in der Linie mit Weisungsbefugnis. Der Brandschutzbeauftragte sorgt für sachgemäße Brandschutzordnungen, die die Abläufe im Betrieb im vorbeugenden Brandschutz und etwa die Informationspflichten über Rettungswege und das Verhalten im Alarmfalle regeln. Sie treffen auch vorbereitende Maßnahmen bezüglich der Verantwortlichkeit einzelner Personen. Wer ist für die Funktionsfähigkeit der Sprinkleranlage tätig? Wer zum Beispiel sorgt für die Evakuierung im Alarmfalle? Die Aufgabenliste des Vereins der Brandschutzbeauftragten nennt weitere Aufgaben wie die Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen, die Mitwirkung an allen baulichen Vorhaben oder die Durchführung von Übungen. Im konkreten Betriebsalltag ergeben sich weitere Aufgaben, die von der Überprüfung sachgemäßer Lagerung brennbarer Stoffe bis hin zur Beratung des Unternehmens beim Gespräch mit Fachbehörden reichen.

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